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Die „Mutterfamilie“ im Nationalsozialismus und der frühen BRD

Autorin: Mirijam Schmidt, M.A. 

Nach offiziellen Schätzungen lag die Zahl der deutschen Kriegswitwen nach dem Zweiten Weltkrieg bei rund 2 Millionen und die Anzahl der Halbwaisen bei 2,5 Millionen. Hinzu kommen die Familien, deren Väter sich noch in Kriegsgefangenschaft befanden oder alleinerziehende Mütter von Kindern, die aus Beziehungen mit oder Vergewaltigungen durch Besatzungssoldaten entstanden sind. Diese aufgrund der Kriegs- und Besatzungssituation entstandene Generation ging als „vaterlos“ in die Geschichte ein. Bezieht man in diese Überlegung die Verluste des Ersten Weltkrieges und die Abwesenheit der „wehrtüchtigen“ Männer während des Zweiten Weltkrieges mit ein, so zeigt sich, wie weit verbreitet es war, dass Mütter alleine für die Familie sorgen mussten. [1]  

Das Dissertationsprojekt untersucht die Lage der temporär oder dauerhaft alleinerziehenden Mütter im Nationalsozialismus und der frühen Bundesrepublik in Baden-Württemberg anhand von Sorgerechts- und Fürsorgeakten. Auf Basis dieser staatlich-institutionellen Quellen wird untersucht, wo die privaten Lebensentwürfe der Frauen von der (rechtlichen) Kodifizierung bzw. Norm(durch)setzung seitens der Behörden abwichen. Soll heißen: Wo gerieten Mütter aufgrund ihrer Lebensweise in einen rechtlichen Konflikt, der unter anderem mit dem Kindesentzug enden konnte, und damit verbunden: Welche gesellschaftlichen Normen mussten erfüllt werden, um als Frau und Mutter in der Gesellschaft anerkannt zu werden? 

Die Bestände der Sorgerechts- und Fürsorgeakten bieten dabei die Möglichkeit, diese zentrale Fragestellung auf zwei Ebenen zu analysieren. Zum einen fand im Zuge des Konfliktes zwischen den Müttern und den Behörden eine umfangreiche Bewertung der Lebensweise und der erzieherischen Fähigkeiten dieser durch das Jugendamt statt. Neben einem Hausbesuch, der vor allem dem äußerlichen Zustand der Wohnung und der Kinder galt, wurden umfangreiche Informationen über das Arbeits- und Privatleben der Mütter von Verwandten und Nachbarn eingeholt. Hinzu kamen Stellungnahmen durch die Schule oder Arbeitsstelle der Kinder sowie durch den für die Familie zuständigen Geistlichen.  

Zum anderen wurden die Mütter zu einer persönlichen Erklärung auf das Amt gebeten. Diese Aussagen erweitern den Untersuchungsgegenstand, indem sie Rückschlüsse auf die individuellen Handlungsräume und -optionen der Mütter sowie auf das lebensgeschichtliche bzw. familiäre Narrativ zulassen, welches die Frauen als Erklärungsmuster für ihre aktuelle Lebenslage anführen. 

Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt liegt dabei auf den sozialen Netzwerken der Mütter, die häufig auch wechselseitige Unterstützung in Form von Kinderbetreuung miteinschlossen. Denn im Gegensatz zu den zeitgenössischen Narrativen waren „alleinstehende“ Frauen – zu denen auch verwitwete, geschiedene oder ledige Mütter zählten – keineswegs „ganz allein“, sondern lebten in größeren sozialen Kontexten, die häufig weitere Familienmitglieder wie die eigenen Eltern und Geschwister umfassten. [2]  

Dass diese Netzwerke auch einen restriktiven Charakter hatten, zeigen Anzeigen beim Jugendamt, von Seiten von Nachbar*innen und Vermieter*innen [3], aber auch durch die eigene Familie. [4] Die Vorwürfe basierten dabei häufig darauf, dass der soziale Umgang der Mutter als negativ eingestuft wurde. Dies galt insbesondere in Bezug auf den sexuell konnotierten Männerbesuch [5], konnte sich aber auch auf Freundinnen [6] der angeklagten Mutter beziehen. Im Zuge dessen arbeitet die Dissertation auch alternative Wohn- und Lebensgemeinschaften – die auch lesbischer* Natur sein konnten – sowie den gesellschaftlichen Umgang mit diesen heraus. Somit beleuchtet die Dissertation auch die historischen Vorgänger der im Koalitionsvertrag von 2021 nun rechtlich verankerten sogenannten Verantwortungsgemeinschaft, die sich auf Erwachsene bezieht, die „jenseits von Liebesbeziehungen oder Ehe“ [7] Verantwortung füreinander übernehmen.  

 

[1] Vgl. Bohne, Regina: Das Geschick der zwei Millionen. Die alleinlebende Frau in unserer Gesellschaft. Düsseldorf 1960, S. 17 und Wehler, Ulrich: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Band 4: Vom Beginn des Ersten Weltkriegs bis zur Gründung der beiden deutschen Staaten 1914-1949, München 2003, S. 70.  

[2] Vgl. Plötz, Kirsten: Als fehle die bessere Hälfte. „Alleinstehende“ Frauen in der frühen BRD 1949-1969. Königstein/Taunus 2005, S. 9f. und Bohne, Das Geschick der zwei Millionen, S. 17. 

[3] Vgl. StAL F 260 I Bü 3297. 

[4] Im folgenden Beispiel handelt es sich um eine Anzeige der Schwiegermutter: StAL FL 20/12 III Bü 3. 

[5] Vgl. StAL F 260 I Bü 2876. 

[6] Vgl. StAL F 260 I Bü 3257. 

[7] SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP: Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Koalitionsvertrag 2021-2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP), S. 101, unter:  https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf [24.01.2022] 

 

 

Mirijam Schmidt ist wissenschaftliche Mitarbeiterin im interdisziplinären Forschungsprojekt „‚Alleinstehende Frauen‛, ‚Freundinnen‛, ‚Frauenliebende Frauen‛ – Lesbische* Lebenswelten im deutschen Südwesten (ca. 1920er-1970er Jahre)“ an der Universität Heidelberg und promoviert über alleinerziehende Mütter im Nationalsozialismus und der frühen Bundesrepublik. Auf dem zugehörigen Forschungsblog finden sich weitere Details und Neuigkeiten aus dem Projekt.     

 

 

 


Diesen Artikel zitieren: Mirijam Schmidt: Die „Mutterfamilie“ im Nationalsozialismus und der frühen BRD, in: Zeit mit (Groß-)Vätern. Elternschaft nach dem Boom, https://grossvater.hypotheses.org/688, 03.11.2022, (abgerufen am: Datum).


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
WhoCares-Blog (3. November 2022). Die „Mutterfamilie“ im Nationalsozialismus und der frühen BRD. Who Cares? Abgerufen am 7. Dezember 2025 von https://doi.org/10.58079/p7zy


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