Krüppelfrauen gegen den § 218
Autorin: Pia Marzell M.A.
Anfang der 1980er Jahre organisierten sich behinderte Frauen in selbstbezeichneten Krüppelfrauengruppen. [1] Sie schmiedeten Bündnisse, analysierten ihre spezifische Unterdrückung und organisierten Widerstand gegen Sexismus und Behindertenfeindlichkeit. Viele der Krüppelfrauen waren schon vorher in der Neuen Frauenbewegung oder der emanzipatorischen Behindertenbewegung aktiv gewesen. [2]
In der Neuen Frauenbewegung war eines der zentralen Themen der Kampf gegen den sogenannten Abtreibungsparagraphen (§ 218 StGB) gewesen. Die Frauen hatten Selbstbestimmung über ihre Körper und Sexualität gefordert, sie wollten selbst entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft fortführten oder nicht. [3] Die Krüppelfrauengruppen hinterfragten nun die Forderung nach Selbstbestimmung und entwickelten einen feministischen behindertenpolitischen Standpunkt.
Seit 1976 galt die reformierte Fassung des § 218, die besagte, dass ein Schwangerschaftsabbruch zwar rechtswidrig sei, jedoch straffrei bliebe, wenn bestimmte Indikationen erfüllt seien. Neben einer medizinischen, kriminologischen und der Notlagen-Indikation beinhaltete der Paragraph auch eine embryopathische Indikation. Dieser Teil des § 218 regelte, dass ein Schwangerschaftsabbruch straffrei sei, wenn der Embryo „Schädigungen“ aufweisen würde. Eine sogenannte Schädigung konnte in den 1980ern ausschließlich von Humangenetiker*innen durch pränatale Diagnostik festgestellt werden.

Erschien 1984 im Selbstverlag, 1989 im Mabuse-Verlag. Fundstelle: Udo Sierck / Nati Radtke: Die Wohltäter-Mafia: vom Erbgesundheitsgericht zur humangenetischen Beratung, Hamburg 1984.
Aktivist*innen aus Krüppelgruppen und Krüppelfrauengruppen recherchierten zu Humangenetischen Beratungsstellen und setzten sich intensiv mit deren Geschichte auseinander. Die Aktivist*innen und Autor*innen Nati Radtke und Udo Sierck präsentierten 1984 in „Die Wohltätermafia“ ihre Ergebnisse. [4] Viele der Humangenetischen Beratungsstellen waren von Eugenikern aufgebaut worden, einige hatten im Nationalsozialismus hohe Posten innegehabt. [5] Radtke und Sierck sahen in den Humangenetischen Beratungsstellen die Fortsetzung eugenischen Gedankenguts und eugenischer Politik. Die Humangenetiker*innen der 1980er Jahre würden, so Radtke und Sierck, Schwangeren nach einem positiven Befund der Pränataldiagnostik immer zu einer Abtreibung raten und damit die Verhinderung behinderten Lebens anstreben. [6]

Fundstelle: Carola Ewinkel et al.: Geschlecht: behindert, besonderes Merkmal: Frau: Ein Buch von behinderten Frauen, München 1985, S. 80.
Für die Krüppelfrauen bedeutete dies nun ein Dilemma: Einerseits forderten sie möglichst viel Entscheidungsfreiheit für Frauen, andererseits analysierten sie die embryopathische Indikation, pränatale Diagnostik und die Humangenetischen Beratungsstellen als behindertenfeindlich. In dem Buch „Geschlecht: behindert, besonderes Merkmal: Frau“ von 1985, das als Grundlagenwerk über die Situation behinderter Frauen gilt, drückten die Krüppelfrauen es so aus:
„Zum einen kämpfen wir für das Selbstbestimmungsrecht der Frau […], zum anderen sehen wir in der embryopathischen Indikation eine Diskriminierung von Krüppeln. Das klingt zunächst einmal widersprüchlich: Sollte das Selbstbestimmungsrecht der Frau dort aufhören, wo mit Wahrscheinlichkeit ein behindertes Kind erwartet wird?“ [7]
Es schien so, als ob feministische und behindertenpolitische Forderungen sich ausschließen würden: Entweder mehr Entscheidungsfreiheit bzw. Selbstbestimmung unter Inkaufnahme eugenischer Untersuchungen und Nutzung der embryopathischen Indikation des § 218 oder weniger Möglichkeiten zum Schwangerschaftsabbruch für Frauen und Abwendung von eugenischen Methoden.
Die Krüppelfrauen versuchten einen Standpunkt zu entwickeln der sowohl feministisch als auch behindertenpolitisch sein könnte. In ihrer Analyse des § 218, der Humangenetischen Beratungsstellen und pränataler Diagnostik stellten sie fest, dass angesichts der behindertenfeindlichen Einstellung in der Gesellschaft die Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch nach positiver pränataler Diagnostik nie ganz frei getroffen werden könne. In einer behindertenfeindlichen Gesellschaft, so ihr Fazit, war die Entscheidung gegen die Fortsetzung der Schwangerschaft mit einem möglicherweise behinderten Fötus nie selbstbestimmt. Die Krüppelfrauen erkannten die Komplexität der Situation, wollten aber ihre Überzeugungen nicht gegeneinander ausspielen. So forderten sie sowohl die Abschaffung des § 218 als auch die Schließung der Humangenetischen Beratungsstellen. [8]
[1] Behinderung wird nicht im Sinne einer vermeintlichen Naturgegebenheit verwendet, sondern als kontingentes soziales Ereignis. Wer als behindert gilt und behindert wird hängt in hohem Maße von den jeweiligen gesellschaftlichen Verhältnissen ab. Vgl. Michael Schillmeier (2007): Zur Politik des Behindert-Werdens. In: Anne Waldschmidt / Werner Schneider (Hg.): Disability Studies, Kultursoziologie und Soziologie der Behinderung. Bielefeld, S. 79-102, S. 80.
[2] Vgl. Pia Marzell (2020): Krüppelfrauengruppen, in: Digitales Deutsches Frauenarchiv, URL: https://www.digitales-deutsches-frauenarchiv.de/themen/krueppelfrauengruppen, zuletzt besucht am: 20.04.2021.
[3] Vgl. Julia Hitz (2019): Aktion 218, in: Digitales Deutsches Frauenarchiv, URL: https://www.digitales-deutsches-frauenarchiv.de/akteurinnen/aktion-218, zuletzt besucht am: 20.04.2021.
[4] Vgl. Udo Sierck / Nati Radtke (1984): Die Wohltäter-Mafia: vom Erbgesundheitsgericht zur humangenetischen Beratung. Hamburg.
[5] Beispielhaft soll hier Ottmar von Verschuer erwähnt werden. Verschuer war führender
„Rassenhygieniker“ während des NS. Er war u.a. Richter am Erbgesundheitsgericht und entschied in dieser Position über Zwangssterilisationen. Nach 1945 wurde Verschuer als „Mitläufer“ eingestuft. 1951 wurde er Professor für Humangenetik und Lehrstuhlinhaber des neu gegründeten Instituts für Humangenetik an der Universität Münster. Sierck und Radtke machten in Die Wohltätermafia auf Verschuers NS-Vergangenheit aufmerksam.
[6] Vgl. Udo Sierck / Nati Radtke (1984): Die Wohltäter-Mafia: vom Erbgesundheitsgericht zur Humangenetischen Beratung. Hamburg, S. 7.
[7] Carola Ewinkel et al. (1985): Geschlecht: behindert, besonderes Merkmal: Frau: ein Buch von behinderten Frauen, München, S. 80.
[8] Vgl. Ebenda S. 85.
Pia Marzell ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Geschlechtergeschichte an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und forscht zu Auseinandersetzungen marginalisierter Frauen in der Neuen Frauenbewegung. Ihre Schwerpunkte sind Frauen- und Queerbewegungen in Ost- und Westdeutschland, die Geschichte des Nationalsozialismus und deren Implikationen in der Gegenwart sowie Sexualitätsgeschichte.
Diesen Artikel zitieren: Pia Marzell: Krüppelfrauen gegen den § 218, in: Zeit mit (Groß-)Vätern. Elternschaft nach dem Boom, https://grossvater.hypotheses.org/312, 08.05.2021, (abgerufen am: Datum).