Das Bundeserziehungsgeldgesetz der 1980er Jahre: Elternschaft, Staat und Geschlecht

Autor: Dr. Benjamin Neumann

Die 1980er Jahre werden in den Sozialwissenschaften häufig als Ausgangspunkt neuer Vaterschaftskonzepte betrachtet. Einerseits zeigten sich diverse gesellschaftliche Debatten zur Rolle und zum Einbezug von Vätern in die Familie, andererseits unterstrich bspw. die bekannte „Brigitte“-Studie von 1986, dass die tatsächliche väterliche Praxis häufig hinter den Idealen „neuer Vaterschaft“ zurückblieb. [1]

Die Einführung des Bundeserziehungsgeldgesetzes (BErzGG) 1986 verfolgte u.a. die familienpolitischen Zielsetzungen „Gleichberechtigung“, „Partnerschaft“ und „Wahlfreiheit“ mit dem Leitbild einer „partnerschaftlichen Familie“ und eröffnete neben Müttern auch Vätern, das Erziehungsgeld in Anspruch zu nehmen. [2] Dies verdeutlicht, dass zumindest vordergründig Vätern eine andere Rolle in der Familie ermöglicht werden sollte. Dennoch wurde das Erziehungsgeld bis zur Novellierung des Gesetzes 2006/2007 kaum von Vätern genutzt. Ein wesentlicher Grund kann darin gesehen werden, dass das BErzGG eine „Wahlfreiheit“ zwischen Beruf und Familie vorsah, was zur Folge hatte, dass die meist weniger verdienenden Mütter das Elterngeld nutzten und ihre Erwerbstätigkeit (so vorhanden) aufgaben. Auch der strukturell angelegte Vorrang von Erziehung und Pflege gegenüber einer Erwerbstätigkeit, die mit dem Erziehungsgeld „belohnt“ werden soll, unterstreicht sowohl in ideologischer wie praktischer Hinsicht jene Entweder/Oder-Entscheidung. [3] Insofern wurde, entgegen der Gleichstellungsrhetorik, mindestens unterschwellig ein tradiertes bürgerliches Familienbild fortgeschrieben, welches, anders als bspw. in Schweden, nicht auf geschlechtsneutrale Elter(npersonen) sondern auf Mütter und Väter abzielte. [4]

Seit der Novellierung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) im Jahr 2007 ist vorgesehen, dass auch während der Elternzeit bis zu 30 Stunden gearbeitet werden kann. Dies konnten Eltern im Rahmen des BErzGG nur bis zu 20 Stunden und lediglich dann, wenn die Betreuung des Kindes sichergestellt war. [5] Das 2015 eingeführte Elterngeld Plus unterstreicht diesen erwerbsspezifischen Fokus: Es fördert eine Teilzeit-Elternzeit und Teilzeit-Erwerbstätigkeit, da beides nunmehr gleichzeitig ermöglicht wird. Einerseits verlängert das Elterngeld Plus die Bezugsdauer des Elterngeldes, andererseits halbiert es dessen monatliche Höhe. [6] Wie sehr Teile der Politik weiblicher Erwerbsarbeit kritisch gegenüberstanden, zeigt sich auch in den Debatten um den damaligen Kündigungsschutz des BErzGG zu Beginn der 1980er Jahre: Während der Einführung des Erziehungsgeldes wurde dieser insbesondere von CDU/CSU und FDP aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten kritisch gesehen. Zudem sei er ein Einstellungshindernis für Frauen bzw. Mütter. [7]

Auch die Rolle der Väter änderte sich seit den 1980er Jahren merklich: Wurde ihnen im Kontext des BErzGG „wahlweise“ auch die Möglichkeit gegeben, Erziehungsgeld zu beanspruchen, sollte durch die Einführung der sogenannten Partnermonate des BEEGs eine umfassendere und eigenständige(re) Rolle von Vätern in der Familie entstehen. Obwohl Väter heute deutlich häufiger von Elternzeit und Elterngeld Gebrauch machen, bestehen nach wie vor große Unterschiede in der Inanspruchnahme von Müttern und Vätern. Dies setzt sich mit Blick auf die Aufteilung von Haus- und Sorgearbeit fort und betrifft zudem auch den Umfang mütterlicher Erwerbsarbeit. Mussten sich Mütter in den 1980er Jahren noch deutlich häufiger zwischen Beruf und Familie entscheiden, werden sie heute häufig in ein modernisiertes Versorgermodell, bestehend aus einer in Teilzeit erwerbstätigen Mutter (die dennoch umfassende Haus- und Sorgearbeit erbringt) und einem in Vollzeit erwerbstätigen Vater (der häufig bestenfalls in Haus- und Sorgearbeit unterstützt), eingehegt. Dabei erhöhen Teilzeitarbeit und bestehende Gehaltsunterschiede insbesondere das Armutsrisiko von Frauen im Alter deutlich. Einerseits werden so insgesamt Veränderungen seit den 1980er Jahren sichtbar, andererseits auch weiterhin geschlechterdifferenzierende Bezüge auf Elternschaft und Familie fortgeschrieben, die in Deutschland eine lange Tradition haben. [8]

 

Der Beitrag beruht auf der Dissertation „Die Regierung der Elternzeit. Elternwerden im Kontext von Gouvernementalität und Biopolitik“, die 2019 beim Transcript Verlag erschienen ist.

 

 

 

[1] Metz-Göckel, Sigrid/Müller, Ursula (1986): Der Mann. Eine repräsentative Untersuchung über die Lebenssituation und das Frauenbild 20-50-jähriger Männer im Auftrag der Zeitschrift Brigitte. Hamburg: Gruner und Jahr.

[2] Malzahn, Marion (1985): Erziehungsgeld – des Ministers Beitrag zur Frauenemanzipation. Was die Bundesregierung unter Gleichberechtigung, Partnerschaft und Wahlfreiheit versteht. In: Kritische Justiz 18 (2), S. 184.

[3] Ebd., S. 188.

[4] Kolbe, Wiebke (2002): Elternschaft im Wohlfahrtsstaat. Schweden und die Bundesrepublik im Vergleich 1945-2000. Frankfurt, New York: Campus. S. 361.

[5] Ebd.

[6] Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2021): Elterngeld und ElterngeldPlus. 01.03.2021. Hintergrundmeldung Familienleistungen. https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-und-elterngeldplus-73752 [zuletzt abgerufen am 5.3.2021].

[7] Neumann, Benjamin (2019): Die Regierung der Elternzeit. Elternwerden im Kontext von Gouvernementalität und Biopolitik: Bielefeld: Transcript. S. 200ff.

[8] Vinken, Barbara (2011): Die deutsche Mutter. Der lange Schatten eines Mythos. 2. erweiterte und aktualisierte Aufl. Frankfurt am Main: Fischer Taschenbuchverlag.

 

Dr. Benjamin Neumann ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Soziologie der TU Dortmund und promovierte am Lehrgebiet „Soziologie der Geschlechterverhältnisse“. Seit Oktober 2020 arbeitet er am Lehrgebiet „Soziologie mit dem Schwerpunkt soziale Ungleichheiten“. Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich soziologischer Geschlechterforschung, Gender-/Queer Studies, Soziale Ungleichheit, Gouvernementalität, Subjektivierungsforschung sowie qualitative Methoden und Methodologie


Diesen Artikel zitieren: Benjamin Neumann: Das Bundeserziehungsgeldgesetz der 1980er Jahre: Elternschaft, Staat und Geschlecht, in: Zeit mit (Groß-)Vätern. Elternschaft nach dem Boom, https://grossvater.hypotheses.org/139, 09.03.2021, (abgerufen am: Datum).


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